Familienwappen

Das Familienwappen Döhner-Graf

wappen1Die Original-Wappen der beiden Geschlechter bestehen jeweils aus einem Schild mit aufgesetztem Turnierhelm mit sog. offenem Adlerflug und farbigen Helmdecken. Zwischen den beiden Flügeln ist jeweils ein dem Schild entnommenes Symbol angeordnet: Beim Wappen GRAF (Abb. 2) die Schwurhand mit dem silbernen Stern, beim Wappen DÖHNER (Abb. 1) lediglich ein sechsgezackter silberner Stern. Für das Wappen des Familienverbandes, das jetzt den Kopf jeder Seite des Familienbriefs ziert, wurden den Originalwappen der beiden Geschlechter jeweils nur die Schilde mit ihren Symbolen entnommen.

Nachfolgend einige erläuternde Auszüge aus dem Artikel „Zum neuen Titelblatt“ im Heft 5 der DÖHNER-GRAF-NACHRICHTEN von Otto Döhner:

„Der Entwurf zum Titelblatt wurde auf dem vergangenen Familientag (2. Familientag vom 29. Sept. bis 1. Okt. 1967 in Königsberg/Unterfranken) den anwesenden Verwandten vorgelegt
Das Titelbild ist gestaltet in der Form eines Siegels, dessen äußere Umschrift „FAMILIENVERBAND DÖHNER-GRAF“ lautet. Das innere Rund symbolisiert die Verbindung der Geschlechter GRAF und DÖHNER durch die im Jahr 1763 erfolgte hofprediger2Heirat von Johann Christian Graf und Rosina Döhner. Die Ausführung des Allianzwappens entspricht allerdings nicht ganz der heraldischen Regel, nach der das Wappen des Mannes vorn (also links, heraldisch ausgedrückt: rechts, vom Schildträger aus gesehen), das der Frau hinten (rechts) zu stehen hätte. Dieser Verstoß ist Absicht und dürfte zu verzeihen sein, denn die übliche Leserichtung bei uns Europäern ist nun einmal von links nach rechts, so dass nun auch die Wappenanordnung der Namensanordnung in „Familienverband Döhner-Graf“ und „Döhner-Graf-Nachrichten“ entspricht. Das Wappen des Ehemannes ist zudem als solches dadurch gekennzeichnet, dass an der Überschneidung der beiden zueinander geneigten oberen Ecken die des Manneswappens über der des Frauenwappens liegt.

Nun zu den Wappen selbst:
In dem von Landgerichtsdirektor Gustav GRAF, München, bearbeiteten und von Oberingenieur Hans ROTTENBERGER, Schweinfurt, Ende Okt. 1928 gezeichneten, geschriebenen, mit Wappen und Einleitung versehenen und herausgegebenen „Stammbaum der Familie Graf“ heißt es zum Wappen GRAF (Abb. 2):  Das Wappen der GRAF kommt in deren Familienbesitz allenthalben vor, ebenso in verschiedenen Verwendungsarten, so z. B. in alten Siegelringen, als Glasbild oder in einer Kupferplatte gestochen. Letztere Ausführung in Form einer Kartusche (Abb. 5) diente einem Königsberger Urahn vermutlich als Ex-Libris für seine Bücherei. Das Wappen ist wie folgt gegliedert:
Ein dreiteiliger Schild: Linkes Feld – auf blauem Grund ein Pelikan im Nest, seine Jungen mit dem eigenen Blut nährend. Rechtes Feld – auf rotem Grund eine Schwurhand, auf den Namen GRAF hinweisend, überhöht von einem silbernen Stern. Unteres Feld –silberne Spitze.
Auf dem offenen Turnierhelm: Ein offener blauer Adlerflug mit silbernen Sternen, dazwischen die Schwurhand mit dem erhöhten silbernen Stern. Wie im roten Feld.
Die Helmdecken sind (vom Beschauer aus betrachtet) links rot-silbern und rechts blau-silbern.

wappen_webBeschreibung des Wappens DÖHNER (Abb. 1):
Im blauen Schild drei silberne sechszackige Sterne (2:1). Auf dem blau-silbern bewulsteten Helm mit ebensolchen Helmdecken ein offener Flug mit einem silbernen Stern dazwischen. Nach heutiger Auffassung in Fachkreisen sollte man mit Wappendeutungen vorsichtig sein. Auch die Verwendung des Spangenhelms für bürgerliche Wappen gilt heute als nicht einwandfrei. Er sollte dem Adel vorbehalten sein. Zu bürgerlichen Wappen gehört der Stechhelm.

Das beschriebene Döhnersche Wappen wurde vermutlich zuerst von dem Reg.- und Konsistorial-Assessor Gottlieb Benjamin DÖHNER (1681-1735) geführt. Von ihm befindet sich im Besitz von Vetter Prof. Ernst ZINNER, Bamberg, ein dreiseitiges Petschaft (Stempel zum Siegeln). Eine Seite zeigt das Wappen mit den drei Sternen. Über dem Stern in der Helmzier und links und rechts des Fluges stehen die drei Anfangsbuchstaben des Namens: G. B. D. Eine andere Seite des Petschafts weist das ineinander verschnörkelte Monogramm der drei Buchstaben G. B. D. (Abb. 6) auf, die so genannten „Federzüge“, flankiert von zwei Palmwedeln, darüber eine Krone. Die dritte Seite des Petschafts ist leer.

Nun ist aber noch kein Dokument gefunden worden, das mit diesem Wappen gesiegelt wurde, während sich an einem dienstlichen von DÖHNER unterzeichneten Schreiben vom 3. April 1733, das im Stadtarchiv Heldburg aufbewahrt wird, ein Siegel mit den „Federzügen“ befindet. Das alles dürfte mit Sicherheit darauf hinweisen, dass unserem gemeinsamen Vorfahren Gottlieb Benjamin DÖHNER das Petschaft gehört hatte und dass er dieses Wappen mit den drei Sternen geführt hat.“